Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ClickPlastics AG

1. Geltung:

Alle unsere Angebote, Aufträge, Lieferungen oder Leistungen – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB, abrufbar von unserer Homepage. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

2. Vertragsschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht anders ausdrücklich erklärt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, Bestellungen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Sämtliche Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Ware vorbehaltlos entgegennimmt und nicht binnen 10 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Der Kunde trägt das Eignungs- und Verwendungsrisiko. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte – technische – Eignung wird nur insoweit übernommen, als genau dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie. Angaben, Muster, Proben oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd und unverbindlich (z.B. Gewicht, Maß, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen oder technische Daten), soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Für offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.Falls nicht anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

3. Preise und Zahlung:

Es gelten unsere jeweils im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Angebotspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich in EUR oder Dollar und gelten „ab Werk“ ohne Nebenleistungen wie insbesondere Verpackung, Verladung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Zoll, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen.Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig, bei Auslandsgeschäften durch ein 100% unwiderrufliches, durch eine deutsche Bank bestätigtes Akkreditiv. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig, sowie Zinsen i.H.v. 8%-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig.Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf Mängelansprüchen beruhen.Beträgt die vereinbarte Lieferzeit mehr als vier Monate, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Rohstoff- und Produktionskosten oder Markpreise für Vergleichsprodukte, eintreten. Auf Anforderung des Kunden werden wir die Erhöhungsfaktoren belegen. Steigt der Preis um mehr als 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. 

4. Lieferung und Gefahrübergang:

Lieferzeitangaben sind unverbindlich, falls nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abgeholt wird. Für Verzögerungen des Versanddienstleisters übernehmen wir keine Haftung.Ein Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht spätestens mit Abnahme oder mit Übergabe an die Versandperson auf den Kunden über. Bei Verzögerungen der Abnahme oder des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Mitteilung der Abnahme- oder der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Weisung versichern wir den Transport auf Kosten des Kunden.Schriftlich oder mündlich zugesagte Lieferzeiten oder -termine sind nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ein fester Liefertermin zugesagt. Lieferzeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben ist.Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir haften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den Kunden abgetreten. Nach Ablauf einer unverbindlichen Lieferzeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene, mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.Im Falle des schuldhaften Lieferverzuges haften wir bei leichter Fahrlässigkeit auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich. Im Übrigen bestimmt sich unsere Haftung nach der Haftungsregelung dieser AGB.

5. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt uns der Kunde folgende Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderung um mehr als 10% übersteigt: Wir behalten uns an der gelieferten Ware das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:- Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser dadurch entstehendes (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig in Höhe des Netto-Rechnungswertes auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. – Der Kunde hält die Ware in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Ware auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen.- Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.- Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Ware, an deren Stelle oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.- Der Kunde ist widerruflich berechtigt, an uns abgetretene Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.- Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Ware oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an der zurückgenommenen Ware durch freihändigen Verkauf befrieden. 

6. Mängelrechte:

Mängel sind uns binnen 14 Tagen ab Übergabe der Ware bzw. bei nicht erkennbaren Mängeln ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unsere Mitarbeiter im Außendienst sind zur Entgegennahme von mündlichen Mängelrügen nicht berechtigt. Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die für Im- oder Export geltenden Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Die Ware darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf Verantwortung, Haftung und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Exports die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. dual use), insbesondere die des deutschen Außenwirtschaftsrechts, zu beachten. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb Deutschlands erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Ware im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind.

7. Haftung:

 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden, die auf Vorsatz beruhen oder soweit Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Freistellungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.Ein etwaiger Anspruch des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen für eine aufgrund eines Produktfehlers erforderliche Rückrufaktion bestimmt sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Abschluss einer Produkthaftpflicht- und einer Produktrückrufkosten-Versicherung steht in unserem Ermessen.Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten (z.B. Betriebsausfallversicherung).

8. Haftungsbegrenzung:

Verjährung Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf EUR 100.000,00 und bei sonstigen Schäden auf EUR 200.000,00 begrenzt; für alle Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit weitergehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe der Ware, es sei denn das Gesetz schreibt zwingend längere Fristen vor.

9. Geheimhaltung, Referenz:

Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen die Inhalte zugänglich gemacht werden, auferlegen.Wir dürfen den Kunden (incl. Logo, Marke) und das Projekt als Referenz nutzen, sofern der Kunde dem nicht mit berechtigten Gründen widerspricht. 

10. Schlussbestimmungen:

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz auch für Gewährleistungsansprüche Erfüllungsort. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist unser Sitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.

Stand: April 2015.